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Franchising:

Es ist die Beziehung zwischen einer Firma und einer Einzelperson (oder durch diese gegründete Gesellschaft) in der diese Person eine “beschränkte Lizenz” erhält, zur Nutzung bestimmter Elemente, Kennzeichen und des Firmenimages.
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Franchisegeber:

Die Firma – gewährt dem Franchisenehmer – Einzelperson oder durch diese gegründete Gesellschaft – die Fähigkeit und jegliches Know-How, damit dieser Dienstleistungen dieser Firma verkaufen und/oder verleihen kann, unter Nutzung dessen Firmenimages, Logos, Werbemittel, usw.
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Franchisenehmer:

Der Franchisenehmer zieht Nutzen aus dem Erfolg des Franchisegebers. Er hat eine Sonderstellung und wird durch den Franchisegeber in der genau festgelegten geografischen Region geschützt. Der Franchisenehmer verpflichtet sich die Geschäftsstrategie des Franchisegebers zu respektieren, sowie auch an Fortbildungen, Angeboten usw., die der Franchisegeber in die Tat umsetzen will, teilzunehmen.
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Franchisingvertrag:

Der Franchisingvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, indem der Franchisenehmer und der Franchisegeber sich verpflichten, die jeweiligen Verantwortungen hinsichtlich des Exclusivgebiets eines jeden Franchisenehmers, Ausbildung, Geweinnbeteiligungszahlungen, Werbekampagnen, usw. zu erfüllen.
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Aufnahmegebühr:


Ist der Wert, der der Franchisenehmer dem Franchisegeber bei Vertragsabschluss bezahlen muss, es sei denn etwas Anderes wurde vereinbart. Diese Gebühr soll die Kosten, die dem Franchisegeber bei der Räumlichkeitsstudie, Fortbildung und Begleitung des Franchisenehmers entstehen, decken.
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Gewinnbeteiligungszahlungen:

Sie stellen den Betrag, den der Franchisenehmer jeden Monat an den Franchisegeber bezahlt, dar, eine Art Provision über den Bruttoumsatz und über die Benutzung des Markenzeichens. Der Franchisenehmer erhält wiederrum eine kontinuierliche Fortbildung und Beratung in allen Bereichen seines Geschäfts.
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Werbefonds:


Es ist eine, durch den Franchisenehmer monatlich zahlbare Gebühr für ein gemeinsames Fond, verwaltet durch den Franchisegeber für Werbemaßnahmen des Markenzeichens.
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Copyright und eingetragenes Markenzeichen:

Die Benutzung der Markenzeichen und Produkte / spezielle Leistungen, Unterrichtsmethoden, usw, durch den Franchisegeber patentiert, die den Franchisenehmer ermächtigen sie zu benutzen, wobei diese dadurch vor missbräuchlichem Gebrauch und nicht genehmigten Gebrauch durch potentielle Konkurrenten geschützt sind.
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