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Franchising:
Es ist die Beziehung zwischen einer Firma und einer
Einzelperson (oder durch diese gegründete Gesellschaft)
in der diese Person eine “beschränkte Lizenz”
erhält, zur Nutzung bestimmter Elemente, Kennzeichen und
des Firmenimages.
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Franchisegeber:
Die Firma – gewährt dem Franchisenehmer
– Einzelperson oder durch diese gegründete Gesellschaft
– die Fähigkeit und jegliches Know-How, damit
dieser Dienstleistungen dieser Firma verkaufen und/oder verleihen
kann, unter Nutzung dessen Firmenimages, Logos, Werbemittel,
usw.
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Franchisenehmer:
Der Franchisenehmer zieht Nutzen aus dem Erfolg des
Franchisegebers. Er hat eine Sonderstellung und wird
durch den Franchisegeber in der genau festgelegten geografischen
Region geschützt. Der Franchisenehmer verpflichtet
sich die Geschäftsstrategie des Franchisegebers zu respektieren,
sowie auch an Fortbildungen, Angeboten usw., die der Franchisegeber
in die Tat umsetzen will, teilzunehmen.
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Franchisingvertrag:
Der Franchisingvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument,
indem der Franchisenehmer und der Franchisegeber sich verpflichten,
die jeweiligen Verantwortungen hinsichtlich des Exclusivgebiets
eines jeden Franchisenehmers, Ausbildung, Geweinnbeteiligungszahlungen,
Werbekampagnen, usw. zu erfüllen.
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Aufnahmegebühr:
Ist der Wert, der der Franchisenehmer dem Franchisegeber
bei Vertragsabschluss bezahlen muss, es sei denn etwas
Anderes wurde vereinbart. Diese Gebühr soll die Kosten,
die dem Franchisegeber bei der Räumlichkeitsstudie, Fortbildung
und Begleitung des Franchisenehmers entstehen, decken.
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Gewinnbeteiligungszahlungen:
Sie stellen den Betrag, den der Franchisenehmer jeden
Monat an den Franchisegeber bezahlt, dar, eine Art
Provision über den Bruttoumsatz und über die Benutzung
des Markenzeichens. Der Franchisenehmer erhält
wiederrum eine kontinuierliche Fortbildung und Beratung in allen
Bereichen seines Geschäfts.
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Werbefonds:
Es ist eine, durch den Franchisenehmer monatlich zahlbare
Gebühr für ein gemeinsames Fond, verwaltet durch den
Franchisegeber für Werbemaßnahmen des Markenzeichens.
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Copyright und eingetragenes Markenzeichen:
Die Benutzung der Markenzeichen und Produkte / spezielle
Leistungen, Unterrichtsmethoden, usw, durch den Franchisegeber
patentiert, die den Franchisenehmer ermächtigen
sie zu benutzen, wobei diese dadurch vor missbräuchlichem
Gebrauch und nicht genehmigten Gebrauch durch potentielle Konkurrenten
geschützt sind. |